Wer zahlt, wenn der Abfluss verstopft ist und ein Fachbetrieb gerufen werden muss? In Braunschweig stellen sich Mieter und Eigentümer diese Frage häufig. Die Antwort hängt von der Ursache, dem Mietvertrag und dem Versicherungstyp ab.
Grundregel: Wer hat die Verstopfung verursacht?
Die Kostenfrage folgt in erster Linie der Verursacherfrage. Grob gilt:
- Mieter zahlt: Verstopfung durch Feuchttücher, Haare, Speisereste oder Fremdkörper im WC/Abfluss
- Vermieter/Eigentümer zahlt: Veraltete, beschädigte oder falsch verlegte Rohre als Ursache
- Unklare Fälle: Kamerainspektion schafft Klarheit über die tatsächliche Ursache
Welche Versicherung springt ein?
Hausratversicherung (Mieter)
Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden am eigenen Inventar durch Leitungswasser (z.B. wenn durch eine Verstopfung Wasser austritt und Möbel beschädigt). Die Rohrreinigung selbst übernimmt sie meist nicht.
Wohngebäudeversicherung (Eigentümer)
Schäden am Gebäude durch austretendes Leitungswasser - etwa nasse Wände oder beschädigte Böden - können über die Wohngebäudeversicherung abgerechnet werden. Auch hier gilt: Ursache muss klar sein. Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Verstopfungen sind oft ausgeschlossen.
Haftpflichtversicherung
Hat ein Dritter (z.B. ein Handwerker) die Verstopfung verursacht und dadurch einen Schaden ausgelöst, kann dessen Haftpflichtversicherung einspringen.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Viele Mietverträge in Braunschweig enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Sie verpflichtet den Mieter, Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu zahlen. Rohrverstopfungen gelten häufig als solche Kleinreparatur - bei Beträgen von ca. 75 bis 150 Euro pro Einzelrechnung, je nach Klausel. Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag genau und achten Sie darauf, ob und in welcher Höhe eine Obergrenze definiert ist.
Schritt-für-Schritt: So gehen Sie vor
- Verstopfung dokumentieren (Fotos, Datum) - bevor die Rohrreinigung erfolgt
- Vermieter oder Hausverwaltung informieren und um schriftliche Stellungnahme bitten
- Mietvertrag auf Kleinreparaturklausel prüfen
- Rechnung des Fachbetriebs aufbewahren
- Bei Streit: Mieterverein in Braunschweig kontaktieren
Häufige Fragen
Muss der Vermieter immer für die Rohrreinigung zahlen?
Nein. Wenn die Verstopfung eindeutig durch den Mieter verursacht wurde, kann der Vermieter die Kosten zurückfordern. Anders ist es, wenn alte oder defekte Rohre die Ursache sind - dann liegt die Pflicht beim Vermieter.
Zahlt die Versicherung auch die Rohrreinigung selbst?
In den meisten Fällen nicht direkt. Versicherungen übernehmen eher die daraus resultierenden Schäden (nasse Wände, beschädigte Böden) als die Dienstleistung der Rohrreinigung. Es lohnt sich, die eigene Police genau zu lesen.
Was ist, wenn die Ursache der Verstopfung unklar ist?
Eine professionelle Kamerainspektion durch einen Fachbetrieb dokumentiert die Ursache eindeutig. Diese Dokumentation kann bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder der Versicherung als Nachweis dienen.