Eine Verstopfung im Mehrfamilienhaus ist komplizierter als im Einfamilienhaus, weil mehrere Parteien betroffen sein können und die Frage der Zuständigkeit oft unklar ist. In Braunschweig gibt es klare Regeln, wer handeln muss und wer die Kosten trägt.
Wer ist bei einer Verstopfung im Mehrfamilienhaus zuständig?
Das hängt davon ab, wo die Verstopfung sitzt:
- In der Wohnung (Siphon, Wohnungsleitung): Der Mieter ist in der Regel zuständig und trägt die Kosten, wenn er die Verstopfung verursacht hat.
- Im Hauptstrang oder Kellerrohr: Hier ist der Vermieter oder die Hausverwaltung verantwortlich - diese Kosten können auf die Betriebskosten umgelegt werden.
- Im öffentlichen Anschlusskanal: Zuständig ist das Tiefbauamt der Stadt Braunschweig oder der Netzbetreiber.
Typische Anzeichen für einen Hauptstrang-Stau
- Wasser läuft in mehreren Wohnungen gleichzeitig schlecht ab
- Toilette gurgelt, wenn in einer anderen Wohnung gespült wird
- Wasser oder Geruch kommt aus dem Bodenablauf im Keller
Wie gehen Sie als Mieter vor?
- Vermieter oder Hausverwaltung sofort informieren - schriftlich oder telefonisch dokumentieren.
- Weitere Bewohner befragen - sind auch andere betroffen?
- Notfall bei Rückstau: Wenn Wasser in den Keller läuft oder Kanalgeruch aufsteigt, ist das ein Notfall - der Vermieter muss sofort handeln.
Was kostet die Rohrreinigung im Mehrfamilienhaus?
Die Kosten variieren stark je nach Tiefe und Art der Verstopfung. Bei einer einfachen Reinigung des Hauptstrangs mit einer Spirale oder Hochdruckspülung liegen die Preise ca. zwischen 200 und 600 Euro - bei größeren Schäden oder aufwendiger Kamerainspektion entsprechend mehr. Betriebskosten-relevante Maßnahmen werden vom Vermieter vorgestreckt und auf die Mieter umgelegt.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter die Kosten immer auf den Mieter umlegen?
Nur wenn der Mieter die Verstopfung nachweislich selbst verursacht hat (z.B. durch Feuchttücher oder Fett), kann der Vermieter die Kosten direkt beim Mieter geltend machen. Bei normalen Abnutzungserscheinungen trägt der Vermieter die Kosten.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Setzen Sie dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist (1 bis 3 Tage je nach Dringlichkeit). Bei Untätigkeit können Sie unter Umständen selbst einen Fachmann beauftragen und die Kosten anschließend verrechnen - holen Sie dazu vorher rechtlichen Rat ein, zum Beispiel beim Mieterverein in Braunschweig.
Wie verhindert man wiederkehrende Verstopfungen im Mehrfamilienhaus?
Regelmäßige Kamerainspektion und Hochdruckspülung des Hauptstrangs (alle 2 bis 3 Jahre) beugt hartnäckigen Ablagerungen vor. Informationsaushänge im Treppenhaus helfen, Feuchttücher und Fett vom Abfluss fernzuhalten.